Anlieferungen erfolgen nur in unser Liefergebiet. Für Lieferungen aussherhalb unseres Liefergebietes müssen seperate Konditionen vereinbart werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Onlineshop- Stand: Januar 2022
der
F.W. Becker GmbH
Robert-Bosch-Str. 22, 64319 Pfungstadt
06157-948-0
06157-948-10
info@holz-becker.com
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 5684,
vertreten durch Stefan Becker,
USt-Identifikations-Nr.: DE 812120274
- nachfolgend „Anbieter“ -.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher (§ 13 BGB), soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer (§ 14 BGB) jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und gibt über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ in der Bestellabwicklung einen verbindlichen Antrag zum Erwerb des Produktes ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(3) Bietet der Anbieter ein Produkt in einer Auktion an, handelt es sich um ein verbindliches Angebot, dass durch den Kunden angenommen wird. Mit der anschließenden E-Mail-Nachricht bestätigt der Anbieter lediglich den bereits geschlossenen Vertrag.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Preises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für das jeweilige Produkt keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 14 Tage.
(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung, spätestens vor der Lieferung/Abholung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab und informiert den Kunden. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden (siehe § 9) wird hiervon nicht berührt. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
(4) Bei Produkten, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“, also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse und, oder Lieferadresse) in seinem Liefergebiet haben.
Dieses ist unter https://holz-becker.com/lieferservice/ einzusehen.
Lieferungen außerhalb dieses Gebietes sind nach Absprache möglich.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum des Anbieters.
§ 5 Preise und Versandkosten
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Versandkosten für Lieferungen außerhalb des Liefergebietes können nicht direkt angegeben werden und benötigen immer einer separaten Absprache.
(3) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse, PayPal, Nachnahme, oder auf Rechnung (letzters nur, sofern ein Kundenkonto vorhanden ist) vornehmen.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
§ 7 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
(2) Der Kunde, der Verbraucher ist, hat zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung, soweit ein Mangel an der Ware vorliegt. Der Verbraucher kann insoweit zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Der Anbieter ist zur Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung berechtigt, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, muss er innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Ware offensichtliche Mängel der Ware dem Anbieter anzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Eine Mängelanzeige hat in Textform zu erfolgen, ist also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail an den Anbieter zu richten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Gegenüber Unternehmern hat der Anbieter die Wahl der Art der Nacherfüllung und beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate. Hiervon unberührt bleiben Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche und der Rückgriffanspruch nach § 478 BGB sowie Ansprüche wegen vorsätzlichem Handeln und arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(4) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (F.W. Becker GmbH, Robert-Bosch-Straße 22, 64319 Pfungstadt, 06157-948-0, 06157-948-10, info@holz-becker.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail)
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (F.W. Becker GmbH, Robert-Bosch-Straße 22, 64319 Pfungstadt, 06157-948-0, 06157-948-10, info@holz-becker.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail)
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
- Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind und
- Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An F.W. Becker GmbH, Robert-Bosch-Straße 22, 64319 Pfungstadt, 06157-948-10, info@holz-becker.com
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An F.W. Becker GmbH, Robert-Bosch-Straße 22, 64319 Pfungstadt, 06157-948-10, info@holz-becker.com
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
§ 10 Individualfertigung
(1) Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden erfolgt oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind („Individualfertigung“), gelten die Bestimmungen dieses Paragraphen.
(2) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erstellung der Individualfertigung unterstützen, sofern Mitwirkungsleistungen des Kunden für die Erstellung erforderlich sind (z.B. Maße, Farb- oder Materialwahl oder Angaben zum Verwendungszweck oder Einbauort). Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Anbieter nach einer angemessenen Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen oder die Erfüllung zu verweigern, sofern der Anbieter bei der Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hat. Weiterführende Ansprüche des Anbieters im Falle des Verzuges des Kunden bleiben unberührt.
(3) Sofern der Kunde Entwürfe, Vorlagen oder Muster (zusammenfassend „Entwürfe“) zur Spezifikation der Individualfertigung überlasst, steht er dafür ein, dass der Anbieter den Entwurf ohne die Verletzung von Drittrechten (z.B. gewerbliche Schutzrechte) zur Erstellung der Individualfertigung nutzen kann und die entstandene Individualfertigung keine Drittrechte verletzt, die auf den Entwurf zurückgehen. Hat der Anbieter Zweifel an der Drittrechtsfreiheit wird er den Kunden unverzüglich informieren.
(4) Die Gewährleistungsrechte des Kunden erstreckt sich nicht auf Mängel an der Individualfertigung, die auf die Entwürfe und/oder Konstruktionsangaben des Kunden zurückgehen, sofern der Anbieter im Vorab auf erkennbare Risiken hingewiesen hat.
(5) Der Anbieter behält sich vor, soweit erforderlich, sich mit den örtlichen Gegebenheiten beim Kunden vertraut zu machen, bevor er mit der Fertigung beginnt. Der Kunde wird dem Anbieter und/oder dessen Erfüllungsgehilfen den Zugang auf Anfrage ermöglichen.
(6) Verlangt der Kunde eine Änderung an der Individualfertigung, unterbreitet der Anbieter ein Nachtragsangebot, aus dem sich ergibt, welche Kosten die Änderungswünsche des Kunden verursachen und welche Auswirkungen sie auf die Erstellung und Fertigungszeit haben werden. Nimm der Kunde das Nachtragsangebot an, ändert sich die Vergütung, Ausführung und Fertigungszeit im dort genannten Umfang. Kommt keine Nachtragsvereinbarung zwischen den Parteien zustande, wird der Anbieter die Individualfertigung entsprechend der (ursprünglichen) Vereinbarung ausführen. Verzögerungen bei der Individualfertigung, die durch das Änderungsverlangen des Kunden entstehen (z.B. durch die Erstellung des Nachtragsangebotes), hat der Anbieter nicht zu vertreten. Die vereinbarten Fristen verlängern sich angemessen zugunsten des Anbieters unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung und Abstimmung über das Änderungsverlangen des Kunden.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, (a) eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen und (b) die Planung und/oder Ausführung der Individualfertigung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
(8) Ein Widerruf ist ausgeschlossen, es sei denn, es ist mit der Individualfertigung noch nicht begonnen worden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs-verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht bereit.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Holzhandel (ALZ)
zur ausschließlichen Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Stand: Juni 2023
1. GELTUNG
1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr
(Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“).
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung
an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne
Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in
der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass
wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des
Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B.
Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben
unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung
gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen ALZ nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich
ausgeschlossen werden.
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet -
im Internet enthaltenen Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zu verstehen.
2.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts
anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns
anzunehmen. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie entweder durch uns bestätigt oder unverzüglich nach Bestelleingang
ausgeführt werden.
2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen,
bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen
Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle
vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
3. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG
3.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen
und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas
anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg,
Verpackung) selbst zu bestimmen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf
den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den
Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des
Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3.3 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
3.4 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist,
beträgt die Lieferfrist ca. drei (3) Wochen ab Vertragsschluss.
3.5 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit
der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue
Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der
Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren
Zulieferer, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3.6 Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen
Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
3.7 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung
durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens
verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert),
insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
3.8 Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer 7 dieser ALZ und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss
der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Wenn nicht anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise und zwar ab
Lager (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Der Kaufpreis ist bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.
4.2 Beim Versendungskauf (3.1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten
Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
4.3 Nehmen Käufer und Verkäufer an einem Firmenlastschriftverfahren teil, so genügt es, wenn die Vorabinformation („Prenotification“)
zu Lastschriftbetrag und Fälligkeitsgebühren dem Käufer einen Tag vor der Fälligkeit zugeht.
4.4 Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur
gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
4.5 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist (4.1) kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug
befindet. Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum an zu laufen.
4.6 Gerät der Käufer durch Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach vorheriger Mahnung
berechtigt, die Ware zurückzunehmen bzw. herauszuverlangen. Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der
gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme gilt als Rücktritt vom Vertrag.
4.7 Eine Zahlungsverweigerung oder -rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund
bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es
sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für
die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen
nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und
Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner
Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.
4.8 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist für den Käufer nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen möglich. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
4.9 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass
unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach
den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen)
können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung
bleiben unberührt.
5. EIGENSCHAFTEN DES HOLZES
5.1 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu
beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf
und der Verwendung zu berücksichtigen.
5.2 Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu
den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
5.3 Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
6. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
6.1 Die Eigenschaften der Ware, insbes. Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich nach den Vereinbarungen der
Parteien. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen, die Gegenstand des
einzelnen Vertrages sind. Im Übrigen ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder
nicht (§ 434 BGB). An öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) ist der
Verkäufer nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte, wenn die Äußerung im Zeitpunkt
des Vertragsschlusses in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Äußerung die
Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichen stellen keine selbstständigen
Garantien dar. Eignungs- und Verwendungsrisiken liegen beim Käufer.
6.2 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware
unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche und verdeckte Mängel sind innerhalb
von 14 Tagen nach Kenntnisnahme durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei beiderseitigen
Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt §§ 377, 381 HGB unberührt. Im Übrigen wird auf die Tegernseer Gebräuche
verwiesen.
6.3 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft
bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren
durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.
6.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und
der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Wir
sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis
bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises
zurückzubehalten.
6.5 Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer möglichst
unverzüglich zu informieren.
6.6 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere
die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die
mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den
Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet
waren.
6.7 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der
gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem
unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt
verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
6.8 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene
Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
6.9 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln
nur nach Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
7. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
7.1 Soweit sich aus diesen ALZ einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei
einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs
nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in
diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
7.3 Die sich aus Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw.
zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht,
soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder
kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere
gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
8. VERJÄHRUNG
8.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und
Rechtsmängeln ein (1) Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der
Abnahme.
8.2 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die
Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt
bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479
BGB).
8.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche
des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der
regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziffer 7.2 S. 1 und S. 2 a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz
verjähren jedoch entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den
Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung
zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht
dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer
Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder
Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen
die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden
Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
9.3 Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon
jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des
Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware
im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des
Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
9.4 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in eine unbewegliche Sache (a) eines Dritten oder (b) des
Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen (a) den Dritten oder (b) den Erwerber im Falle der Veräußerung
entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
einschließlich eines solchen auf Einräumung eines dinglichen Pfandrechts, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die
Abtretung an. Ziffer 9.3, Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
9.5 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen
Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziffer 9.3 oder
9.4 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung
oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.
9.6 Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Ziffer 9.3 und 9.4 abgetretenen
Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die
Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den
Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
9.7 Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung,
zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
9.8 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen)
um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen)
sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers.
Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt,
Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen ALZ bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am
allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen
Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Wird der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
Umstände gehindert, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann,
z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streiks oder Pandemien, gleichgültig,
ob diese Umstände im Bereich des Verkäufers oder eines Lieferanten eintreten, so verlängert sich die Lieferfrist
bzw. die Frist zur Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Wird die Leistung aufgrund der vorgenannten
Umstände unmöglich, so wird der Verkäufer von seinen Leistungspflichten frei.
10.4 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung
gewonnenen, notwendigen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der geltenden europäischen und
deutschen Datenschutzgesetze zur Geschäftsabwicklung verarbeitet.
10.5 Sollte eine Bestimmung dieser ALZ ungültig (z. B. rechtswidrig oder sonst nicht durchsetzbar) sein, beeinträchtigt
diese Unwirksamkeit nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine
einvernehmlich vereinbarte gesetzlich gültige Bestimmung ersetzt, die eine ähnliche und gültige wirtschaftliche und
rechtliche Auswirkung hat. Dasselbe gilt für etwaige Lücken oder Auslassungen in den ALZ.
Alle Rechte beim GD Holz e.V. Nachdruck und/oder Verwendung durch Nichtmitglieder verboten.
Ursprungsfassung vom Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V., Wiesbaden, gem. § 38 Abs. 2, Nr. 3 GWB
beim Bundeskartellamt am 22.03.2002 angemeldet und im Bundesanzeiger Nr. 80 vom 27.04.2002 veröffentlicht.
zur ausschließlichen Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Stand: Juni 2023
1. GELTUNG
1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr
(Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“).
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung
an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne
Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in
der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass
wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des
Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B.
Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben
unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung
gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen ALZ nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich
ausgeschlossen werden.
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet -
im Internet enthaltenen Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zu verstehen.
2.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts
anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns
anzunehmen. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie entweder durch uns bestätigt oder unverzüglich nach Bestelleingang
ausgeführt werden.
2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen,
bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen
Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle
vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
3. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG
3.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen
und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas
anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg,
Verpackung) selbst zu bestimmen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf
den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den
Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des
Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3.3 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
3.4 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist,
beträgt die Lieferfrist ca. drei (3) Wochen ab Vertragsschluss.
3.5 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit
der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue
Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der
Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren
Zulieferer, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3.6 Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen
Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
3.7 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung
durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens
verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert),
insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
3.8 Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer 7 dieser ALZ und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss
der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Wenn nicht anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise und zwar ab
Lager (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Der Kaufpreis ist bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.
4.2 Beim Versendungskauf (3.1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten
Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
4.3 Nehmen Käufer und Verkäufer an einem Firmenlastschriftverfahren teil, so genügt es, wenn die Vorabinformation („Prenotification“)
zu Lastschriftbetrag und Fälligkeitsgebühren dem Käufer einen Tag vor der Fälligkeit zugeht.
4.4 Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur
gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
4.5 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist (4.1) kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug
befindet. Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum an zu laufen.
4.6 Gerät der Käufer durch Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach vorheriger Mahnung
berechtigt, die Ware zurückzunehmen bzw. herauszuverlangen. Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der
gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme gilt als Rücktritt vom Vertrag.
4.7 Eine Zahlungsverweigerung oder -rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund
bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es
sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für
die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen
nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und
Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner
Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.
4.8 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist für den Käufer nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen möglich. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
4.9 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass
unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach
den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen)
können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung
bleiben unberührt.
5. EIGENSCHAFTEN DES HOLZES
5.1 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu
beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf
und der Verwendung zu berücksichtigen.
5.2 Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu
den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
5.3 Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
6. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
6.1 Die Eigenschaften der Ware, insbes. Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich nach den Vereinbarungen der
Parteien. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen, die Gegenstand des
einzelnen Vertrages sind. Im Übrigen ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder
nicht (§ 434 BGB). An öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) ist der
Verkäufer nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte, wenn die Äußerung im Zeitpunkt
des Vertragsschlusses in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Äußerung die
Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichen stellen keine selbstständigen
Garantien dar. Eignungs- und Verwendungsrisiken liegen beim Käufer.
6.2 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware
unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche und verdeckte Mängel sind innerhalb
von 14 Tagen nach Kenntnisnahme durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei beiderseitigen
Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt §§ 377, 381 HGB unberührt. Im Übrigen wird auf die Tegernseer Gebräuche
verwiesen.
6.3 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft
bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren
durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.
6.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und
der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Wir
sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis
bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises
zurückzubehalten.
6.5 Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer möglichst
unverzüglich zu informieren.
6.6 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere
die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die
mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den
Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet
waren.
6.7 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der
gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem
unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt
verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
6.8 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene
Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
6.9 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln
nur nach Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
7. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
7.1 Soweit sich aus diesen ALZ einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei
einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs
nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in
diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
7.3 Die sich aus Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw.
zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht,
soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder
kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere
gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
8. VERJÄHRUNG
8.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und
Rechtsmängeln ein (1) Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der
Abnahme.
8.2 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die
Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt
bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479
BGB).
8.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche
des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der
regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziffer 7.2 S. 1 und S. 2 a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz
verjähren jedoch entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den
Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung
zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht
dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer
Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder
Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen
die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden
Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
9.3 Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon
jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des
Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware
im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des
Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
9.4 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in eine unbewegliche Sache (a) eines Dritten oder (b) des
Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen (a) den Dritten oder (b) den Erwerber im Falle der Veräußerung
entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
einschließlich eines solchen auf Einräumung eines dinglichen Pfandrechts, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die
Abtretung an. Ziffer 9.3, Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
9.5 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen
Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziffer 9.3 oder
9.4 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung
oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.
9.6 Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Ziffer 9.3 und 9.4 abgetretenen
Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die
Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den
Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
9.7 Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung,
zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
9.8 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen)
um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen)
sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers.
Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt,
Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen ALZ bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am
allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen
Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Wird der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
Umstände gehindert, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann,
z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streiks oder Pandemien, gleichgültig,
ob diese Umstände im Bereich des Verkäufers oder eines Lieferanten eintreten, so verlängert sich die Lieferfrist
bzw. die Frist zur Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Wird die Leistung aufgrund der vorgenannten
Umstände unmöglich, so wird der Verkäufer von seinen Leistungspflichten frei.
10.4 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung
gewonnenen, notwendigen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der geltenden europäischen und
deutschen Datenschutzgesetze zur Geschäftsabwicklung verarbeitet.
10.5 Sollte eine Bestimmung dieser ALZ ungültig (z. B. rechtswidrig oder sonst nicht durchsetzbar) sein, beeinträchtigt
diese Unwirksamkeit nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine
einvernehmlich vereinbarte gesetzlich gültige Bestimmung ersetzt, die eine ähnliche und gültige wirtschaftliche und
rechtliche Auswirkung hat. Dasselbe gilt für etwaige Lücken oder Auslassungen in den ALZ.
Alle Rechte beim GD Holz e.V. Nachdruck und/oder Verwendung durch Nichtmitglieder verboten.
Ursprungsfassung vom Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V., Wiesbaden, gem. § 38 Abs. 2, Nr. 3 GWB
beim Bundeskartellamt am 22.03.2002 angemeldet und im Bundesanzeiger Nr. 80 vom 27.04.2002 veröffentlicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden
1. Zahlungsverfahren, Lieferung
(1) Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug (Skonto, Rabatt usw.) zu bezahlen.
(2) Nehmen Käufer und Verkäufer an einem SEPA Basis-Lastschriftverfahren teil, so genügt es, wenn die Vorabinformation (Prenotification) zu Lastschriftbetrag und Fälligkeitstag dem Käufer im Falle einer ersten oder einmaligen Lastschrift fünf Tage und bei einer wiederkehrenden Lastschrift zwei Tage vor der Fälligkeit zugeht.
(3) Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Es fallen bei der Versendung sowohl im Inland als auch ins Ausland Versandkosten an, die der Käufer ebenfalls zu tragen hat und die den ausgehängten Frachtkostenbestimmungenentnommen werden können. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Lieferung beim Käufer frei Bordsteinkante.
2. Gewährleistung
(1) Bei erkannten Mängeln soll die Ware nicht verarbeitet, oder eingebaut werden, andernfalls werden der Aus- und Wiedereinbau, bzw. die dafür entstehenden Kosten nicht übernommen.
(2) Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
3. Produktbeschaffenheit
Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist einzuholen.
4. Haftungsbeschränkung
(1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
(2) Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 4 Abs. 1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verkäufer, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6. Individuelle Anfertigung
(1) Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer erfolgt oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind („Individualfertigung“), gelten die Bestimmungen dieses Paragraphen.
(2) Der Käufer wird den Verkäufer bei der
Erstellung der Individualfertigung unterstützen, sofern Mitwirkungsleistungen des Käufers für die Erstellung erforderlich sind (z.B. Maße, Farb- oder Materialwahl oder Angaben zum Verwendungszweck oder Einbauort). Kommt der Käufer seinen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Verkäufer nach einer angemessenen Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Käufer obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen oder die Erfüllung zu verweigern, sofern der Verkäufer bei der Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hat. Weiterführende Ansprüche des Verkäufers im Falle des Verzuges des Käufers bleiben unberührt.
(3) Sofern der Käufer Entwürfe, Vorlagen oder Muster (zusammenfassend „Entwürfe“) zur Spezifikation der Individualfertigung überlasst, steht er dafür ein, dass der Verkäufer den Entwurf ohne die Verletzung von Drittrechten (z.B. gewerbliche Schutzrechte) zur Erstellung der Individualfertigung nutzen kann und die entstandene Individualfertigung keine Drittrechte verletzt, die auf den Entwurf zurückgehen. Hat der Verkäufer Zweifel an der Drittrechtsfreiheit wird er den Käufer unverzüglich informieren.
(4) Die Gewährleistungsrechte des Käufers erstreckt sich nicht auf Mängel an der Individualfertigung, die auf die Entwürfe und/oder Konstruktionsangaben des Käufers zurückgehen, sofern der Verkäufer im Vorab auf erkennbare Risiken hingewiesen hat.
(5) Der Verkäufer behält sich vor, soweit erforderlich, sich mit den örtlichen Gegebenheiten beim Käufer vertraut zu machen, bevor er mit der Fertigung beginnt. Der Käufer wird dem Verkäufer und/oder dessen Erfüllungsgehilfen den Zugang auf Anfrage ermöglichen.
(6) Verlangt der Käufer eine Änderung an der Individualfertigung, unterbreitet der Verkäufer ein Nachtragsangebot, aus dem sich ergibt, welche Kosten die Änderungswünsche des Käufers verursachen und welche Auswirkungen sie auf die Erstellung und Fertigungszeit haben werden. Nimmt der Käufer das Nachtragsangebot an, ändert sich die Vergütung, Ausführung und Fertigungszeit im dort genannten Umfang. Kommt keine Nachtragsvereinbarung zwischen den Parteien zustande, wird der Verkäufer die Individualfertigung entsprechend der (ursprünglichen) Vereinbarung ausführen. Verzögerungen bei der Individualfertigung, die durch das Änderungsverlangen des Käufers entstehen (z.B. durch die Erstellung des Nachtragsangebotes), hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Die vereinbarten Fristen verlängern sich angemessen zugunsten des Verkäufers unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung und Abstimmung über das Änderungsverlangen des Käufers.
(7) Der Verkäufer ist berechtigt, (a) eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen und (b) die Planung und/oder Ausführung der Individualfertigung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
7. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Käufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Käufers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
(3) Wir möchten Sie hiermit informieren, dass wir Ihre aus der Geschäftsverbindung gewonnen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes verarbeiten.